Tagesordnungspunkt (TOP) für die nächste HFA- und Ratssitzung am 28. und 29.03.07, hier: Verbrennen von Schlagabraum
Sehr geehrter Herr Emthaus,
hiermit beantragt die CDU-Fraktion für die nächste HFA- und Ratssitzung den o.g. TOP.
Beschlussvorschlag: 1. Dem Bürgermeister wird empfohlen, beim Verbrennen von Schlagabraum wie folgt zu verfahren: In der Gemeinde Ascheberg ist das Verbrennen von Schlagabraum außerhalb von Ortschaften in der Nähe zur Anfallstelle zwischen dem 01.11. und 30.03. eines Jahres erlaubt. Dabei ist u.a. zu beachten: - mindestens 200 m Abstand zur Ortslage - mindestens 100 m zu Wohnanlagen - ständige Überwachung von mind. 2 Personen, davon eine über 18 Jahre - vorherige Anzeige bei der Gemeinde 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den anderen Hauptgemeindebeamten Kontakt aufzunehmen, um eine kreisweite Lösung zu erreichen.
Begründung: Zum Bürokratieabbau hat die Landesregierung bereits im letzten Jahr die Zuständigkeit für das Verbrennen von Schlagabraum von den Kreisen auf die Gemeinden verlagert. Um eine praxisgerechte Lösung für unsere Gemeinde zu schaffen, soll vor allem die Anzeigefrist bei der Gemeinde verkürzt werden. Bisher betrug diese Anzeigepflicht 3 Tage. Auf Wunsch vieler Landwirte schlägt die CDU-Fraktion die gleiche Regelung vor, die u.a. in der Gemeinde Senden bereits praktiziert wird. Besonders wegen der oft unsicheren Wetterverhältnisse muss diese Frist so gering wie möglich gehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen Ludger Wobbe
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